Die Kosten für gutachtliche Tätigkeiten richten sich nach den Vorgaben der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ und ggf. nach den individuellen Honorarvereinbarungen.
Gutachten in Rechtsangelegenheiten werden nach der jeweils gültigen Fassung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet.

